Das Wichtigste in Kürze:
- Kennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen dienen Verbrauchern als Orientierungshilfe. Sie geben Informationen über bestimmte Eigenschaften oder spezielle Merkmale des Produktes.
- Es hängt vom jeweiligen Lebensmittel ab, welche Pflichtangaben es tragen muss und bei der Kennzeichnung wird zwischen verpackten und unverpackten Lebensmitteln unterschieden.
- Für die Umsetzung der Neatic-Grundsätze spielen nur die Zutatenliste und die Angabe des Zuckergehaltes auf der Lebensmittelverpackung eine Rolle.
Auf Lebensmittelverpackungen finden sich eine Vielzahl von Siegeln, Codes, Zeichen und Zahlen, sozusagen ein wahrer „Dschungel“ an Informationen.
Neben vielen freiwilligen Angaben, gibt es auch Kennzeichnungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese unterscheiden sich zwischen verpackten und unverpackten Lebensmitteln.
Nachfolgend findest Du eine Auswahl der gängigsten Kennzeichnungen von Lebensmitteln und ihre Bedeutung.
Pflichtkennzeichnung von verpackter Ware
- Bezeichnung des Lebensmittels: Die Bezeichnung eines Lebensmittels ist oft „gut versteckt“. Häufig haben die Produkte Fantasienamen, wie z.B. „Erdbeertraum“. Erst die Erklärung „Fruchtaufstrich mit Erdbeergeschmack“ gibt Aufschluss darüber, um welches Lebensmittel es sich eigentlich handelt.
- Zutatenliste: Genannt werden müssen die Zutaten in der absteigenden Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Weiterhin müssen in der Zutatenliste auch Zusatzstoffe wie Aromen und Süßungsmittel gekennzeichnet werden.
- Allergene: Allergene müssen besonders hervorgehoben werden, da diese Informationen wichtig für Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten sind.
- Nährwerte: Die nachfolgenden sieben Nährwerte, bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, müssen angegeben werden: Energiegehalt in kcal und kJ, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Pflichtangaben für Nährwerte werden auch als die „Big 7“ bezeichnet.
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Hersteller, dass das Lebensmittel in der ungeöffneten Verpackung und bei richtiger Lagerung haltbar ist.
- Aufbewahrung und/oder Verwendung: Für einige Lebensmittel, wie z.B. Joghurt, Milch und verpacktes Hackfleisch, hängt die Haltbarkeit von den Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen ab. Beispielsweise darf vorverpacktes Hackfleisch bei maximal zwei Grad Celsius gelagert werden. Diese Hinweise müssen daher ebenfalls auf der Verpackung stehen.
- Angabe des Firmennamens: Der Name und die Anschrift des Unternehmens, das für das Produkt verantwortlich ist, muss vorhanden sein.
- Herkunft: Die Pflicht für eine Herkunftsangabe gilt für Eier, frisches Obst und Gemüse sowie für unverarbeitetes Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügelfleisch und Fisch.
- Alkoholgehalt: Liegt der Alkoholgehalt bei über 1,2 Volumenprozent, muss dieser angegeben werden.
- Nettofüllmenge: Die Nettofüllmenge ist die Menge des Lebensmittels, die in der Verpackung des Produkts enthalten ist. Bei festen Lebensmitteln erfolgt die Angabe in Gramm oder Kilogramm und bei flüssigen Lebensmitteln in Milliliter oder Liter.
Pflichtkennzeichnung von unverpackter Ware
Unverpackte Waren, wie z.B. Backwaren vom Bäcker sowie frisches Obst und Gemüse vom Wochenmarkt, müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Pflichtangaben sind hier beispielsweise der Preis, das Gewicht, das Ursprungsland sowie enthaltene Allergene.
Zusätzlich werden bestimmte Obst- und Gemüsesorten noch in Klassen eingeteilt:
- Klasse Extra: Höchste Qualität. Entwicklung, Form, Größe und Färbung sind fehlerfrei.
- Klasse I: Gute Qualität. Leichte Fehler sind zulässig. Aussehen, Qualität sowie Haltbarkeit sind dadurch nicht beeinträchtigt.
- Klasse II: Marktfähige Qualität. Fehler in der Größe und Ästhetik wie z.B. eine zweibeinige Möhre sind erlaubt. Die Ware darf nicht verdorben, sondern muss verzehrfähig sein.
Weiterhin muss der Verbraucher auch über besondere Behandlungsverfahren informiert werden. Dies ist vor allem bei Früchten wie Zitronen oder Äpfeln der Fall, deren Schale mit Wachsen behandelt wurde. Diese müssen mit dem Hinweis „gewachst“ versehen werden.
Freiwillige Kennzeichnung
Neben den verpflichtenden Angaben auf Lebensmittelverpackungen, gibt es auch noch eine Vielzahl von Informationen, die vom Hersteller freiwillig angegeben werden können.
Nutri-Score
Beim Nutri-Score handelt es sich um ein Lebensmittelkennzeichnungssystem, bei dem die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels mithilfe eines farbigen Scores von A (grün) bis E (rot) angezeigt wird. Wobei A die gesündeste Option darstellt und E die am wenigsten gesunde Option. Für die Berechnung des Scores werden der Energiegehalt sowie günstige und ungünstige Nährstoffe miteinander verrechnet. Der Score soll Verbrauchern dabei helfen, schnell und einfach die Nährwertqualität von Lebensmitteln zu erkennen und diese mit anderen Lebensmitteln innerhalb einer Produktgruppe zu vergleichen. Unverarbeitete Lebensmittel wie Obst und Gemüse tragen keinen Nutri-Score.
Bio-Siegel
Das EU-Bio-Logo müssen alle Bio-Lebensmittel tragen, die innerhalb der EU produziert werden. Dafür muss das Lebensmittel spezielle Anforderungen erfüllen:
- Die Zutaten stammen mindestens zu 95 % aus ökologischem Landbau.
- Es wird keine Gentechnik genutzt.
- Tiere werden artgerechter gehalten als in der konventionellen Tierhaltung.
- Es werden keine organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemittel verwendet.
DLG-Qualitätssiegel: Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) zeichnet Lebensmittel mit einem Siegel in Gold, Silber und Bronze aus. Alle ausgezeichneten Produkte müssen verschiedene Tests bestehen, bei denen unter anderem Geschmack, Geruch, Konsistenz und Aussehen der Lebensmittel bewertet werden. Über die Auszeichnung in Gold, Silber oder Bronze des Lebensmittels entscheidet die erreichte Punktzahl.
Haltungsform-Siegel: Bei diesem Siegel wird die Haltungsform in vier Stufen eingeteilt:
- Haltungsform rot (1): Stallhaltung – die Tierhaltung erfüllt nur die Mindestanforderung.
- Haltungsform blau (2): Stallhaltung Plus – im Vergleich zur Haltungsform 1 wird den Tieren 10 % mehr Bewegungsfreiraum gegeben.
- Haltungsform orange (3): Außenklima – die Tiere haben im Vergleich zur Haltungsform 1 ca. 40 % mehr Platz und bekommen etwas vom Außenklima mit (z.B. offenes Stallfenster).
- Haltungsform grün (4): Premium – die Tiere haben im Vergleich zur Haltungsform 1 100 % mehr Bewegungsfläche und ein Auslauf nach draußen ist vorhanden. Bio-Produkte zählen zur Haltungsform 4.
Für mehr Tierschutz-Label: Definierte Anforderungen an Tierhaltung, Tiertransport und Schlachtung müssen erfüllt werden. Es gibt zwei Stufen:
- Einstiegsstufe: Diese beinhaltet mehr Tierschutz als der gesetzliche Mindeststandard verlangt, hat aber noch kein hohes Tierschutzniveau.
- Premiumstufe: Diese hat ein hohes Tierschutzniveau im Vergleich zum gesetzlichen Standard.
Welche Rolle spielen diese Angaben in Neatic?
Um die Umsetzung der Neatic-Grundsätze so einfach wie möglich zu halten, sind nur die Zutatenliste und die Nährwerttabelle notwendig.
In der Zutatenliste kannst Du nachlesen, ob Aromen (Neatic-Grundsatz Nr. 1) oder Süßungsmittel (Neatic-Grundsatz Nr. 2) enthalten sind oder ob ein Zuckersignalwort in den ersten drei Stellen der Zutatenliste vorkommt (Neatic-Grundsatz Nr. 3). Nur für Lebensmittel, die unter Neatic-Grundsatz Nr. 3 fallen, benötigst Du zusätzlich die „davon Zucker“-Angabe in der Nährwerttabelle, mit welcher Du Deinen Zuckerkonsum trackst. Noch einfacher geht es mit der kostenlosen und werbefreien App, welche über 25000 Lebensmittel kennt und Deinen Zuckerkonsum automatisch berechnet.
Natürlich kannst Du beim Einkauf trotzdem beispielsweise auf den Nutri-Score oder das EU-Bio-Label achten. Wichtig ist nur, dass Du das Produkt in erster Linie nach den Neatic-Grundsätzen auswählst. Weitere Kriterien beim Kauf sind somit zusätzlich und spielen für Neatic keine Rolle.
Mehr Informationen zu den Grundsätzen findest Du hier.
Literaturverzeichnis
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