Zuckerfrei, zuckerreduziert oder ungesüßt

Tabelle, zum Zucker-Gehalt in Lebensmitteln

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt es unzählige Lebensmittel, die mit dem Begriff „zuckerfrei“ oder „ohne Zusatz von Süßungsmitteln“ beworben werden. Die Zuckerdeklaration schafft Klarheit.
  • Häufig werden Zucker nicht wirklich reduziert, sondern lediglich durch andere, gesünder klingende Zucker oder Süßungsmittel ersetzt.
  • In Neatic gelingt eine Zuckerreduktion durch verminderte Zuckerzugabe sowie Einsatz von natürlich vorkommenden Zuckern aus Obst.

Braucht Dein Körper Zucker?

Dein Körper benötigt Energie in Form von Kohlenhydraten, Fetten und Eiweiß. Zucker gehört zu den Kohlenhydraten, ist aber nicht lebensnotwendig. Das bedeutet, dass es nicht lebensbedrohlich ist, wenn Du ab heute auf Haushaltszucker verzichtest, solange Du genug Energie über andere kohlenhydratreiche Lebensmittel zu Dir nimmst. Der Verzicht auf kohlenhydrathaltige Lebensmittel wie Kartoffeln, Brot und Obst ist hier nicht gemeint und nicht ratsam.

Ein Überblick über die Zuckerdeklaration

Beim Einkauf von Lebensmitteln stößt Du auf viele Begriffe, die eine Aussage über den Zuckergehalt machen. Wichtig ist dabei zu wissen, was diese bedeuten.

  • Ungesüßt: Es dürfen weder Zucker, süßende Lebensmittel noch Süßungsmittel eingesetzt werden.
  • Ohne Zuckerzusatz: Kein Zusatz von Mono- oder Disaccharide oder andere Zusätze mit süßender Wirkung (wie Honig, Fruchtsirup, Fruchtsüße).
  • Zuckerfrei: Nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml Lebensmittel.
  • Zuckerarm: Maximal 5 g Zucker pro 100 g feste Lebensmittel und 2,5 g pro 100 ml bei flüssigen Lebensmitteln (Getränken).
  • Zuckerreduziert: Der Gehalt an Mono- und Disaccharide (wie Glukose, Fruktose, Saccharose) muss mindestens 30 % geringer sein gegenüber einem vergleichbaren Produkt.
  • Enthält von Natur aus Zucker: Das Lebensmittel hat eine eigene süßende Wirkung aufgrund des enthaltenen Zuckers (wie Datteln, Rosinen, Fruchtsaft, Früchte).
  • Süße nur aus Früchten: Bei dieser Angabe dürfen Zuckerarten wie Traubenzucker oder Apfeldicksaft verwendet werden.
  • Ohne Zusatz von Süßungsmitteln: Süßungsmittel ist der Oberbegriff für Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe. Diese dürfen nicht verwendet werden. Zucker und andere Zuckerarten jedoch schon.

Nicht nur Hersteller von Lebensmitteln werben mit dem Begriff „zuckerfrei“. Es gibt unzählige Blogeinträge, Zeitschriftenartikel, Kochbücher und Challenges auf Social Media, die sich um das Ziel einer möglichst zuckerfreien Ernährung drehen. Wer sich diese Tipps zur Umsetzung einer zuckerfreien Ernährung genauer ansieht, wird schnell enttäuscht sein. Denn meistens geht es nur darum, dass der weiße, raffinierte Zucker aus der Ernährung gestrichen wird und durch einen anderen, angeblich gesünderen Zucker, ersetzt wird. Als gesündere Alternativen werden beispielsweise Ahornsirup, Birkenzucker, Dattelsirup, Kokosblütenzucker, Reissirup und viele weitere genannt.

Gibt es gesunde Zucker?

In den Medien wird Rohrohrzucker (z.B. Muskovadozucker) oder Vollrohrzucker häufig als gesünder dargestellt. Aber nur, weil dieser vielleicht in der Bio-Abteilung verkauft wird und etwas mehr Mineralstoffe und Vitamine als weißer Zucker enthält, ist er nicht automatisch gesünder. Beispielsweise bleiben der Energiegehalt und auch das Risiko, Karies zu entwickeln, gleich. Außerdem ist eine große Menge notwendig, um den Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen zu decken. Obst und Gemüse sind in dem Fall die deutlich klügere und effizientere Alternative.

Zucker in einem Sack

Vorsicht beim Einkaufen

Mittlerweile gibt es unzählige Lebensmittel, die zum Beispiel mit dem Begriff „zuckerfrei“ oder „ohne Zusatz von Süßungsmitteln“ beworben werden. Doch dies bedeutet meistens nur, dass sie frei von weißem raffinierten Haushaltszucker oder Süßstoffen sind. Andere, nicht genannte Möglichkeiten, das Produkt zu süßen, müssen auf der Zutatenliste überprüft werden. Die wenigsten Kunden kennen die Zuckerdeklaration auswendig. Die Hersteller machen sich diese Tatsache im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum Nutzen. Der Kunde muss dann genauer hinsehen. Hier einige Beispiele:

  • Ohne Zuckerzusatz beworbene Cranberries werden mit Ananasdicksaft gesüßt.
  • Ketchup für Kinder wirbt damit ohne Zucker zu sein. In der Zutatenliste stehen Saftkonzentrat und Dicksaft.
  • In zuckerfreien Kekse kommen Süßungsmittel wie Malitol, Isomalt oder Erythrit zum Einsatz.
  • In der Zutatenliste von zuckerfreien Riegeln verstecken sich Begriffe wie Reissirup, Rohrzucker, Agavendicksaft oder Glukose 

Welche Tipps zur Zuckerreduktion sind sinnvoll?

Nicht alle Tipps, die Du im Internet findest, sind schlecht. Es gibt wertvolle Tipps, die ebenso von Neatic empfohlen werden.

Hier einige Beispiele:

  • Beim Backen kann eine reife Banane oder Apfelmark einen Teil des Zuckes ersetzen.
  • Datteln, Rosinen oder anderes Trockenobst schmecken nicht nur süß, sondern haben auch einen besonderen Eigengeschmack, mit dem sie Mahlzeiten eine eigene Note geben.
  • Süßkartoffeln und Maronen/Esskastanien fallen einem nicht als erstes ein. Beide schmecken süßlich und können sowohl für herzhafte, als auch für süße Rezepte verwendet werden.
  • Weniger ist mehr! Du kannst die Zuckermenge Schritt für Schritt reduzieren und Dich langsam an den weniger süßen Geschmack gewöhnen.

Mit unseren Rezepten kannst Du diese Tipps gleich umsetzten.

Was sagt Neatic zur Zuckerreduktion?

Neatic ist ehrlich. Wer einen Zucker durch einen anderen Zucker oder Süßungsmittel ersetzt, ersetzt ein altes durch ein neues Problem. Für Neatic ist eine Zuckerreduktion nur effektiv, wenn eine echte Verringerung der Zuckerzufuhr gelingt. Dies kann entweder durch einen Austausch von freien Zuckern gegen intrinsische Zucker (natürlich vorkommenden Zuckern aus Obst) und durch eine Gewöhnung an weniger süße Nahrungsmittel erfolgen. Und Neatic bleibt realistisch: Zuckerkonsum wird nicht verboten, sondern lediglich begrenzt auf 40 g pro Tag bzw. 280 g pro Woche (Grundsatz 3).

Literaturverzeichnis

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (2021): Zucker bewusst genießen. Online verfügbar unter https://www.ble-medienservice.de/0195/zucker-bewusst-geniessen-modul-fuer-die-ernaehrungsberatung, zuletzt geprüft am 21.02.2023.

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V Sektion Schleswig-Holstein: Zuckergehalt. Online verfügbar unter https://www.dge-sh.de/zuckergehalt.html, zuletzt geprüft am 21.02.2023.

Europäische Union (20.12.2006): Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. (EG) Nr. 1924/2006, vom 20.12.2006.

Maschkowski, Gesa; Lobitz, Rüdiger; Rempe, Christina: Süßungsmittel. Hg. v. Bundeszentrum für Ernährung. Online verfügbar unter https://www.bzfe.de/lebensmittel/lebensmittelkunde/suessungsmittel/, zuletzt geprüft am 21.02.2023.

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